Haben Sie Ihren Feuerstättenbescheid erhalten und sind auf der Suche nach einem Schornsteinfegermeister, der die Mess- und Kehrarbeiten für Sie ausführt?
Rufen Sie einfach an. Wir führen für Sie fristgerecht die notwendigen Mess- und Kehraufgaben aus und wickeln auch die Formalitäten unkompliziert für Sie ab.
Durch die Novellierung des Schornsteinfegerechts dürfen Sie seit dem 01. Januar 2013 einen Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl mit der Ausführung der im Feuerstättenbescheid beschriebenen Arbeiten beauftragen.
Bitte beachten Sie, dass es auch zukünftig einen so genannten Vorbehaltsbereich gibt, den nur der für den jeweiligen Bezirk bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bearbeiten darf. Dazu zählen u.a. die Bauabnahme, Feuerstättenschau, Führung des Kehrbuches und weitere Aufgaben. Gerne stehe ich Ihnen hierzu für detaillierte Auskünfte zur Verfügung.
Bereits seit dem 01. Juli 1991 stehen wir Ihnen bei Fragen "rund um die Feuerungsanlagen" zur Verfügung.
Wir führen für Sie die klassischen Schornsteinfegerarbeiten, Abgasverlustmessungen nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1.BImSchV und Abgaswegekontrolle (CO-Messung) nach KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) aus.
Feststoffmessungen für Feuerungsanlagen mit Holz, Kohle und weiteren Brennstoffen werden von uns pünktlich und zuverlässig durchgeführt.
Feinstaubmessungen werden ab 2013 für bestimmte Holzpelletheizungen, Scheitholzkessel und Hackschnitzelheizungen Pflicht und können von uns vorgenommen werden.
Der Stammkehrbezirk Nr. 609, der im Osten Hamburgs im Bezirksamtsbereich Bergedorf liegt, wird als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister betreut. Bearbeitet werden die Gemeinden Altengamme, Curslack sowie (teilweise) Kirchwerder und Neuengamme. Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen befinden sich in direkter Nachbarschaft.