Ihr Schornsteinfegermeister Marco Fick für Bergedorf und Hamburg


Rauchwarnmelder-PflichtRauchwarnmelder sind in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie in vielen anderen Bundesländern Pflicht. 

Die Rauchwarnmelderpflicht besteht in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen aus gutem Grund. 

Damit soll die Zahl der Brandopfer deutlich verringert werden. In Deutschland werden pro Jahr ca. 5000 Menschen durch die Folgen eines Wohnungsbrandes schwer verletzt und ca. 10 Prozent davon Opfer von giftigen Rauchgasen. Die meisten Brandopfer ( ca. 70% ) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Die meisten Wohnungsbrände beginnen im Wohnbereich. 

Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) fordert im § 45 Absatz 6, dass in Wohnungen die Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen. 

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) fordert in § 44 Absatz 5, dass eine Einbaupflicht in Neu- und Umbauten ab dem 01.11.2012 und für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2015 gilt.

Wichtig ist es, die Geräte an der richtigen Stelle zu montieren. Die Montage erfolgt möglichst zentral im Raum, wobei zu Balken oder anderen vorspringenden Bauteilen ein Mindestabstand von 50 cm eingehalten werden sollte. Zu Leuchtstoffröhren sollte zur Vermeidung von Fehlfunktionen ebenfalls ein Abstand von 50 cm eingehalten werden. Rauchwarnmelder sollten im Flur in Küchentürnähe und/oder in der Küche mit Stummschaltung installiert werden. 

Für mehrstöckige Häuser oder Wohnungen empfehlen sich besonders vernetzte Rauchwarnmelder, per Funk oder bei einem Neubau oder einer Sanierung auch als 230 V-Melder. Dies bedeutet, dass alle miteinander verbundenen Melder Alarm geben, wenn einer der Melder auslöst. Optimalen Schutz erzielen Sie, indem Sie jedes Zimmer und den Flur in jedem Stockwerk mit je einem Rauchwarnmelder ausrüsten. Dabei sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.

Per Funk vernetzte Rauchwarnmelder bieten ein Höchstmaß an Sicherheit: Sobald ein Melder ausgelöst wird, leitet er das Alarmsignal an die mit ihm vernetzten Melder weiter – wichtig z.B. in Einzelhäusern oder Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern.

Für die Erstinstallation der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer oder Vermieter verantwortlich. 

Auch bei der Wahl des richtigen Rauchmeldertyps nach EN 14604 sollten Sie sich von einem Fachexperten beraten lassen, damit das Gerät richtig funktioniert und nicht zu spät oder zu leise Alarm schlägt. Das VdS-Prüfzeichen steht für Sicherheit und Qualität. Wählen Sie Rauchwarnmelder mit langer Lebensdauer (10 Jahre) aus. Ein vermeintlich preisgünstiger Rauchwarnmelder kann vergleichsweise erheblich höhere Gesamtkosten durch Batteriewechsel, Austausch des Melders etc. verursachen.

Gerne kann ich als Schornsteinfegermeister auch die Wartung der Rauchwarnmelder mit übernehmen. Die Montage und Wartung muss nach DIN 14676 erfolgen.  

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.